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Örtliche Gefahrenabwehr

Unter dem Begriff Örtliche Gefahrenabwehr trägt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk den speziellen Anforderungen der Landkreise und Kommunen Rechnung. Den Ortsverbänden ist es damit möglich, spezielles Gerät, was sie je nach Einbindung und Lage, für die Unterstützung der örtlichen Behörden und Hilfsorganisationen benötigen, in Eigenregie zu beschaffen.

Die Einbindung eines Ortsverbandes des Technischen Hilfswerkes richtet sich zum einen nach seinem Standort und zum anderen nach dem Bedarf, der an diesem Standort besteht. Beispielsweise haben sich Ortsverbände, die in Ballungszentren mit Hochhäusern befinden, auf die Aufgaben der Höhenrettung spezialisiert und dafür eigens Gerät angeschafft.

In den an Nord- und Ostsee gelegenen Ortsverbänden wurden im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr zusätzliche Geräte zur Bekämpfung von Ölschäden beschafft. Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst auch die Gründung und Einrichtung von Tauchergruppen, die beispielsweise die Feuerwehr und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit Bergungstauchern unterstützen.

Im Ortsverband Schorndorf sind auch diverse Anschaffungen im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr getätigt worden. So zum Beispiel verfügen wir über einen Gabelstapler, einen Tandemanhänger sowie einem Personenkraftwagen, der insbesondere dem Führungspersonal sowie den Fachberatern im Einsatzfall zur Verfügung steht.

Die über diesen Weg beschaffte Ausstattung ist vorwiegend aus Mitteln der örtlichen Helfervereinigungen, durch Unterstützung von Stadt und Landkreis oder durch Spenden von privaten Haushalten und Unternehmen finanziert worden.

© 2000-2012 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Schorndorf